Kfz-Steuer-Befreiung

Rein batterieelektrische Fahrzeuge profitieren zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ist die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent ermäßigt.1

Reduzierte Dienstwagenbesteuerung

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Wird ein privat genutztes Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast, wird die Bemessungs­grundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 60.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.1

Lokale Förderung

Neben Fördermöglichkeiten auf staatlicher Ebene stehen zugleich regionale Programme und wirtschaftliche Initiativen bereit, um den Ausbau von Elektromobilität zu unterstützen. Informieren Sie sich hierzu am besten online, welche Angebote vonseiten Ihrer Kommune, örtlicher Energieversorger oder Umweltverbände bestehen. Eine Auflistung, mit welchen weiteren Förderprogrammen der Umweltbonus kombiniert werden kann, finden Sie auf der Website des BAFA.

Umweltbonus/Innovationsprämie

Hilfe bei der Antragstellung

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns und wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie in der „Checkliste zur Antragstellung“ des BAFA: