
Kfz-Steuer-Befreiung
Rein batterieelektrische Fahrzeuge profitieren zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ist die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent ermäßigt.1
Reduzierte Dienstwagenbesteuerung
Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Wird ein privat genutztes Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast, wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 60.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.1
Lokale Förderung
Neben Fördermöglichkeiten auf staatlicher Ebene stehen zugleich regionale Programme und wirtschaftliche Initiativen bereit, um den Ausbau von Elektromobilität zu unterstützen. Informieren Sie sich hierzu am besten online, welche Angebote vonseiten Ihrer Kommune, örtlicher Energieversorger oder Umweltverbände bestehen. Eine Auflistung, mit welchen weiteren Förderprogrammen der Umweltbonus kombiniert werden kann, finden Sie auf der Website des BAFA.
Fördermöglichkeiten für elektrifizierte
Mercedes-Benz Transporter
Mercedes-Benz und die Bundesregierung bringen die Elektromobilität in Deutschland voran: Mit dem Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie können Sie sich bei der Anschaffung Ihres neuen elektrifizierten Transporters attraktive Konditionen sichern.2 Der Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie ist abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Transporters.
Umweltbonus/Innovationsprämie
Hilfe bei der Antragstellung
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns und wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie in der „Checkliste zur Antragstellung“ des BAFA:
1 Die Kfz-Steuer-Befreiung gilt bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
2 Der Umweltbonus gilt grundsätzlich beim Kauf eines elektrifizierten Neufahrzeugs, das auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge steht (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Fahrzeuglistung/elektromobilitaet_fahrzeuglistung_node.html). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025. Mercedes-Benz und die Bundesregierung teilen sich grundsätzlich zur Hälfte den Umweltbonus bei Kauf eines der aufgeführten elektrifizierten Neufahrzeuge. Im Zuge der Innovationsprämie verdoppelt sich voraussichtlich bis zum 31.12.2022 der Bundesanteil am Umweltbonus für alle Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden. Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung über den Antrag durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).